Einbruchdiebstahl, Beraubung, einfacher Diebstahl: Unterschied zwischen den Versionen

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Einbruchdiebstahl, Beraubung, einfacher Diebstahl  
Einbruchdiebstahl, Beraubung, einfacher Diebstahl <br />


Wie definiert man überhaupt Diebstahl? Helvetia unterscheidet in der Hausrat Basisversicherungdrei verschiedene Arten von Diebstahl: Einbruchdiebstahl, Beraubung und einfacher Diebstahl. Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn Täter gewaltsam in ein Gebäude eindringen oder darin ein Behältnis aufbrechen. Nicht als Einbruch gilt aber der Diebstahl aus Luft-, Wasser- oder Motorfahrzeugen. Bei der Beraubung handelt es sich um einen Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt, wozu auch ein Entreiss-Diebstahl zählt. Als einfacher Diebstahlgelten Tatbestände, die weder dem Einbruch noch der Beraubung zugeordnet werden können. Darunter fallen beispielsweise Taschen- und Trickdiebstahl, das Entwenden von Gegenständen aus abgestellten Fahrzeugen oder aus Gebäuden ohne Anwendung von Gewalt.  XXXX
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Wie definiert man überhaupt Diebstahl? Helvetia unterscheidet in der Hausrat Basisversicherungdrei verschiedene Arten von Diebstahl: Einbruchdiebstahl, Beraubung und einfacher Diebstahl. Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn Täter gewaltsam in ein Gebäude eindringen oder darin ein Behältnis aufbrechen. Nicht als Einbruch gilt aber der Diebstahl aus Luft-, Wasser- oder Motorfahrzeugen. Bei der Beraubung handelt es sich um einen Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt, wozu auch ein Entreiss-Diebstahl zählt. Als einfacher Diebstahlgelten Tatbestände, die weder dem Einbruch noch der Beraubung zugeordnet werden können. Darunter fallen beispielsweise Taschen- und Trickdiebstahl, das Entwenden von Gegenständen aus abgestellten Fahrzeugen oder aus Gebäuden ohne Anwendung von Gewalt.  XXX

Version vom 28. September 2016, 16:19 Uhr

Einbruchdiebstahl, Beraubung, einfacher Diebstahl

XXX Wie definiert man überhaupt Diebstahl? Helvetia unterscheidet in der Hausrat Basisversicherungdrei verschiedene Arten von Diebstahl: Einbruchdiebstahl, Beraubung und einfacher Diebstahl. Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn Täter gewaltsam in ein Gebäude eindringen oder darin ein Behältnis aufbrechen. Nicht als Einbruch gilt aber der Diebstahl aus Luft-, Wasser- oder Motorfahrzeugen. Bei der Beraubung handelt es sich um einen Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt, wozu auch ein Entreiss-Diebstahl zählt. Als einfacher Diebstahlgelten Tatbestände, die weder dem Einbruch noch der Beraubung zugeordnet werden können. Darunter fallen beispielsweise Taschen- und Trickdiebstahl, das Entwenden von Gegenständen aus abgestellten Fahrzeugen oder aus Gebäuden ohne Anwendung von Gewalt.  XXX