Privatrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 2. Oktober 2021, 11:32 Uhr


Aufgrund eines Streits im Privatleben, der zu einem Gerichtsverfahren führt, ist es sinnvoll, eine Privatrechtsschutzversicherung abgeschlossen zu haben.

Durch die Rechtsschutzversicherungen wird der Versicherungsnehmer von Verfahrenskosten entlastet. Häufig wird erst durch eine Rechtsschutzpolice, wegen der hohen Streitkosten, ein Rechtsstreit dem Versicherten ermöglicht, ohne auf seine Rechtsansprüche verzichten zu müssen.

  • Beitrag zur Standardabdeckung

Die Privatrechtsschutzversicherung in Kombination mit dem Verkehrs- und Berufsrechtsschutz stellt die Standard-, Grundabsicherung dar. Die Jahresbeiträge liegen, je nach Versicherungsgesellschaft, zwischen 180 Euro und 650 Euro (mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro).
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  • Versicherbare Rechtsbereiche, ganz nach Bedarf lässt sich der Schutz zusammenstellen

- Privatrechtsschutzversicherung
- Verkehrsrechtschutzversicherung
- Berufsrechtsschutzversicherung / Arbeitsrechtschutzversicherung
- Mieterrechtsschutzversicherung
- Vermieterrechtsschutzversicherung
- Strafrechtsschutzversicherung
- Spezial-Strafrechtsschutzversicherung
- Eherechtsschutzversicherung
- Unterhaltsrechtsschutzversicherung
- Patentrechtsschutzversicherung


Siehe auch:
Privatrechtsschutzversicherung, Abgrenzung zur Privathaftpflichtversicherung


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