Führerscheinversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 26. Mai 2021, 09:09 Uhr


Die Führerscheinversicherung bietet Schutz gegen finanzielle Folgen eines Fahrverbots.
Verlieren Sie für die Dauer von bis zu 3 Monaten den Führerschein, werden die Kosten für eine alternative Beförderung erstattet.

  • Wer versichert ist

Die Versicherung kann sowohl von Privatpersonen als auch von juristischen Personen (Firmen) abgeschlossen werden. Eine juristische Person schließt die Versicherung für namentlich zu benennende Mitarbeiter als versicherte Personen ab.

  • Folgende Tatbestände sind versichert

– Geschwindigkeitsüberschreitung
– Auffahren und ungenügender Abstand
– Alkohol bis zu einem Promillewert von 1,09 ‰
– Handynutzung (ohne Drittschadenfolge)
– Vorfahrtverletzung
– Ampelverstoß
– Vorschriftwidriges Verhalten beim Ausweichen, Überholen und Begegnen
– Vorschriftwidriges Verhalten beim Abbiegen, Wenden und bei falscher Fahrbahnbenutzung
- sowie weitere Vergehen nach der StVO.

  • Was nicht versichert ist

– Alkohol ab einem Promillewert von 1,1 ‰
– Fahren unter Einfluss von Drogen
– Unfallflucht
– Fahren ohne Fahrerlaubnis
– Entzug der Fahrerlaubnis für mehr als 3 Monate
– Aberkennung der Fahrerlaubnis

  • Versicherungssummen / Deckungssummen

– Bei einem Fahrverbot von bis zu einem Monat: 5.000 EUR
– Bei einem Fahrverbot von bis zu zwei Monaten: 7.500 EUR
– Bei einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten: 10.000 EUR


  • Anbieter der Führerscheinversicherung ist die

ias Internationale Assekuranz-Service GmbH
Kleiner Ort 1
D-28357 Bremen

Telefon: +49-421-20 23 2 0
Fax: +49-421-20 23 2 22
E-Mail: info@ias-bremen.de


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Schlagwort: Führerschein Versicherung, Führerscheinentzug

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