Berufsunfähigkeitsversicherung, abstrakte und konkrete Verweisung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 3: Zeile 3:
   
   
⚠️  Verzichtet der Versicherer in seinen Tarifbedingungen auf das Verweisungsrecht, besteht Leistungspflicht. Ein Verweisungsverzicht ist für den VN von Vorteil und sollte immer vereinbart werden.<br />
⚠️  Verzichtet der Versicherer in seinen Tarifbedingungen auf das Verweisungsrecht, besteht Leistungspflicht. Ein Verweisungsverzicht ist für den VN von Vorteil und sollte immer vereinbart werden.<br />
{| class="wikitable"
|-
|}
{| border="0" style="border-collapse:collapse"
| <span style="color:#FFFFFF"> Test </span> [[Datei:images.png |80px]] ''' <span style="color:#FFFFFF"> .. </span> ''' Verzichtet der Versicherer in seinen Tarifbedingungen auf das Verweisungsrecht, besteht Leistungspflicht. Ein Verweisungsverzicht ist für den VN von Vorteil und sollte immer vereinbart werden
|}





Version vom 2. April 2021, 07:29 Uhr

Der Versicherer kann bei Eintritt der Berufsunfähigkeit den Versicherungsnehmer, der versicherten Person auf eine andere abstrakte Erwerbstätigkeit verweisen. Hat der Versicherte schon eine neue Tätigkeit/Arbeit aufgenommen, kann der Versicherer hierauf verweisen. Dies wird als konkrete Verweisung bezeichnet. Der Versicherer kann und wird in diesen Fällen die Leistung verweigern.

⚠️ Verzichtet der Versicherer in seinen Tarifbedingungen auf das Verweisungsrecht, besteht Leistungspflicht. Ein Verweisungsverzicht ist für den VN von Vorteil und sollte immer vereinbart werden.



< zurück Einträge vorwärts >  Alle Einträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung anzeigen  zur Hauptseite 


Bim pim v02.png
















Schlagwort: Verweisung, abstrakte Verweisung, konkrete Verweisung, Verweisungsverzicht


-.-.-.-