Krankenversicherung private, Auslandskrankenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* Arzt-, Arzneikosten,
* Arzt-, Arzneikosten,
* Heilmittel,  
* Heilmittel,  
* Krankenhausbehandlung  
* Krankenhausbehandlung,
* Krankenhaustransportkosten sind nicht immer mitversichert,
* Krankenhaustransportkosten sind nicht immer mitversichert,
*  Zahnbehandlung schmerzstillend,
*  Zahnbehandlung schmerzstillend,
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* Rücktransport,
* Rücktransport,
* Bestattung / Überführung im Todesfall.
* Bestattung / Überführung im Todesfall.
Gesetzlichen Krankenkassen dürfen keine Rücktransporte nach Deutschland bezahlen. <br />
Der Versicherer nimmt mit der Fluggesellschaft und den Ärzten Kontakt auf um den Rücktransport zu erörtern.


  Mit das Wichtigste:  Es sollten  "die Kosten für einen '''medizinisch sinnvollen''' und nicht erst bei einem '''medizinisch notwendigen''' Rücktransport vom Versicherer erstattet werden".<br />
  Mit das Wichtigste:  Es sollten  "die Kosten für einen '''medizinisch sinnvollen''' und nicht erst bei einem '''medizinisch notwendigen''' Rücktransport vom Versicherer erstattet werden".<br />


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[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]]
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Version vom 18. Dezember 2016, 14:46 Uhr

Krankenversicherung private, Auslandskrankenversicherung

Leistungen der Auslandskrankenversicherung bei einer akuten medizinisch notwendigen Heilbehandlung während des Auslandsaufenthaltes.

  • Arzt-, Arzneikosten,
  • Heilmittel,
  • Krankenhausbehandlung,
  • Krankenhaustransportkosten sind nicht immer mitversichert,
  • Zahnbehandlung schmerzstillend,
  • Teilweise Reparatur des Zahnersatzes,
  • Brillenreparatur, Hilfsmittelreparaturen,
  • Schwangerschaftsbehandlungen (aber auch nicht alle),
  • Rücktransport,
  • Bestattung / Überführung im Todesfall.
Mit das Wichtigste:  Es sollten  "die Kosten für einen medizinisch sinnvollen und nicht erst bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport vom Versicherer erstattet werden".

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