Privathaftpflichtversicherung, Abgrenzung zur Rechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Privathaftpflichtversicherung, Abgrenzung zu Rechtsschutzversicherung<br />
Privathaftpflichtversicherung, Abgrenzung zu Rechtsschutzversicherung<br />


Die '''Privathaftpflichtversicherung''' schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter.<br />


Die '''Rechtsschutzversicherung''' schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich geltend zu machen.<br />
Die '''Rechtsschutzversicherung''' schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich geltend zu machen.<br />
Die '''Privathaftpflichtversicherung''' schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter.





Version vom 13. Dezember 2016, 10:01 Uhr

Privathaftpflichtversicherung, Abgrenzung zu Rechtsschutzversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter.

Die Rechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich geltend zu machen.


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