Privatrechtsschutzversicherung, Arbeitsrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Arbeitsrechtsschutzversicherung kann der Angestellte, Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes abschließen.
Die Arbeitsrechtsschutzversicherung kann der '''Angestellte, Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes''' abschließen.
Für einige Berufsgruppen (Beamte, Ärzte, und weitere) gibt es spezielle Rechtsschutzversicherungen.
Für einige Berufsgruppen (Beamte, Ärzte, und weitere) gibt es spezielle Rechtsschutzversicherungen.


Die Arbeitsrechtsschutzversicherung  wird i.d.R.  nur in Verbindung mit dem allgemeinen Privatrechtsschutz angeboten.
Die Arbeitsrechtsschutzversicherung  wird i.d.R.  nur in Verbindung mit dem allgemeinen Privatrechtsschutz angeboten.


Versicherungsschutz besteht bei Streitigkeiten um<br />
'''Versicherungsschutz besteht bei Streitigkeiten um:'''<br />
 


- Abmahnungen,<br />
- Abmahnungen,<br />
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- Überstundenvegütungen,<br />
- Überstundenvegütungen,<br />
- Streit rund um das Arbeitszeugnis oder andere Arbeitspapiere,<br />
- Streit rund um das Arbeitszeugnis oder andere Arbeitspapiere,<br />
- Jugendschutz, Mutterschutz.
- Jugendschutz, Mutterschutz.


'''Leistungen und Kostenübernahme für:'''<br />


- eigene Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz,<br />
- Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten,<br />
- Zeugengelder,<br />
- Kosten für erforderliche Gutachten,<br />
- Kosten für Schlichtungsverfahren,<br />
- Kosten der Gegenseite, falls erforderlich.<br />


'''Wartezeiten'''<br />


Folgende Leistungen und Kosten übernimmt die Versicherung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten:
nach drei Monaten Wartezeit in Anspruch nehmen.
 
eigene Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz,
Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten,
Zeugengelder,
Kosten für erforderliche Gutachten,
Kosten für Schlichtungsverfahren,
Kosten der Gegenseite, falls erforderlich.
 
 
nach drei Monaten Wartezeit in Anspruch nehmen.

Version vom 18. Januar 2021, 11:51 Uhr


Die Arbeitsrechtsschutzversicherung kann der Angestellte, Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes abschließen. Für einige Berufsgruppen (Beamte, Ärzte, und weitere) gibt es spezielle Rechtsschutzversicherungen.

Die Arbeitsrechtsschutzversicherung wird i.d.R. nur in Verbindung mit dem allgemeinen Privatrechtsschutz angeboten.

Versicherungsschutz besteht bei Streitigkeiten um:

- Abmahnungen,
- Kündigungen,
- Abfindungen,
- ausbleibende Gehälter, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld,
- Überstundenvegütungen,
- Streit rund um das Arbeitszeugnis oder andere Arbeitspapiere,
- Jugendschutz, Mutterschutz.

Leistungen und Kostenübernahme für:

- eigene Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz,
- Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten,
- Zeugengelder,
- Kosten für erforderliche Gutachten,
- Kosten für Schlichtungsverfahren,
- Kosten der Gegenseite, falls erforderlich.

Wartezeiten

nach drei Monaten Wartezeit in Anspruch nehmen.