Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 16: Zeile 16:


'''Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos''' <br />
'''Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos''' <br />
XXX<br />
 
Wird beispielsweise das Kfz stillgelegt, ist die Verkehrsrechtsschutzversicherung überflüssig.<br />
 


👁 Siehe auch: [[Privatrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel ]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Privatrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel ]]  <br />

Version vom 11. November 2020, 09:09 Uhr


Ordentliche Kündigung

Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.

⚠️ Das muß aber nicht so sein. schauen Sie in den Vertrags-, Tarifbedingungen nach !


Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens

Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden.

⚠️ Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu!. Ggf. dann doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.


Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos

Wird beispielsweise das Kfz stillgelegt, ist die Verkehrsrechtsschutzversicherung überflüssig.


👁 Siehe auch: Privatrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel


< zurück Einträge vorwärts >   Alle Einträge zur Privatrechtsschutzversicherung anzeigen   zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















-.-.-.-













.-.-.-.