Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadenfalls'''<br />
'''Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens'''<br />





Version vom 11. Oktober 2020, 10:51 Uhr

XXX Ordentliche Kündigung

Ihren Privatrechtsschutzvertrag können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündigen, sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.

⚠️ Das muß aber nicht so sein. schauen Sie in den Vertrags-, Tarifbedingungen nach !


Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens


Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos



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