Pauschalierter Schadenersatz: Unterschied zwischen den Versionen

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Wenn Sie mit einem Auftraggeber vereinbart haben, dass Sie im Fall eines Schadens eine vorher festgelegte Summe bezahlen, nennt man das einen „pauschalierten Schadensersatz“. Damit Ihre Versicherung diese Summe bezahlt, müssen Sie vorab das OK Ihres Versicherers für die Vereinbarung eines pauschalierten Schadensersatzes einholen und dies schriftlich in den besonderen Versicherungsbedingungen Ihrer Gewerbehaftpflicht festhalten.
Wurde mit einem Auftraggeber vereinbart, dass im Schadenfall eine bestimmte  Summe bezahlt wird, wird dies als „pauschalierten Schadensersatz“ bezeichnet.  
 
Damit Ihre Versicherung diese Summe bezahlt, müssen Sie vorab das OK Ihres Versicherers für die Vereinbarung eines pauschalierten Schadensersatzes einholen
 
 
und dies schriftlich in den besonderen Versicherungsbedingungen Ihrer Gewerbehaftpflicht festhalten.





Version vom 29. August 2020, 09:58 Uhr


Wurde mit einem Auftraggeber vereinbart, dass im Schadenfall eine bestimmte Summe bezahlt wird, wird dies als „pauschalierten Schadensersatz“ bezeichnet.

Damit Ihre Versicherung diese Summe bezahlt, müssen Sie vorab das OK Ihres Versicherers für die Vereinbarung eines pauschalierten Schadensersatzes einholen


und dies schriftlich in den besonderen Versicherungsbedingungen Ihrer Gewerbehaftpflicht festhalten.



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