Arbeitskraftabsicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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⚠️ Die Grundfähigkeitsversicherung und die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, als Vorsorge gegen existentielle Schicksalsschläge, sind eine gute Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung, da die Beiträge für diese Absicherung wesentlich geringer ausfallen.<br /> | |||
Version vom 24. August 2020, 06:21 Uhr
Möglichkeiten die Arbeitskraft zu versichern.
- Gesetzliche Erwerbsminderungsrente
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (vorher Erwerbsunfähigkeitsrente) fällt ganz niedrig aus. Sie ist i.d.R. nicht ausreichend
den Lebensunterhalt zu bestreiten. Zahlungsvoraussetzungen: der Versicherte kann nicht länger als drei Stunden täglich arbeiten, er muss mindestens fünf Jahre gesetzlich versichert gewesen sein und drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.
- Private Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung springt mit einer Rente ein, wenn die versicherte Person duch einen Unfall oder auch durch eine Krankheit überhaupt nicht mehr in der Lage ist irgend einer Beschäftigung nachzugehen
- Private Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung springt mit einer Rente ein, wenn der Versicherte Fähigkeiten verliert, die es ihm nicht mehr ermöglichen seinen Beruf auszuüben. Beispiele: Ein Zahnarzt verliert die rechte Hand, ein Musiker verliert sein Gehör, ein Kranführer verliert die Sehkraft.
NEU: Die Grundfähigkeitsversicherung von die Bayerische:
Unsere Lebensgrundlage sind körperliche und geistige Fähigkeiten; Hierzu zählen: Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Greifen, Knien, Denken und Kreativität. Wird eine dieser Grundfähigkeiten verloren, merkt man erst, wie wichtig diese sind. Die Folgen aus dem Verlust einer Grundfähigkeit können für den Betroffenen zur Existenzbedrohung führen.
Um die finanziellen Folgen abzusichern hat die die Bayerische eine neue Grundfähigkeitsversicherung entwickelt - den ExitenzPlan. Der Kunde erhält bereits beim Verlust von nur einer Grundfähigkeit für mindestens 6 Monaten die vereinbarte monatliche Rente. Diese Rente erhält der Kunde solange, wie die Beeinträchtigung besteht, maximal bis zum 67. Lebensjahr. Die Rentenleistung wird auch bezahlt, wenn der Versicherte auch aufgrund der Beeinträchtigung weiterhin seiner beruflichen Tätigkeit nachkommen kann. Der ExistenzPlan sichert nicht nur die berufliche Tätigkeit des Versicherten sondern auch den Verlust der körperlichen oder geistigen Fähigkeiten. Vielen Menschen wird durch die ExistenzPlan die Absicherung ihrer Arbeitskraft ermöglicht. Insbesondere dadurch, dass sich der Tarif individuell anpassen lässt.
- Private Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sorgt mit einer Rente für die Absicherung, wenn der Versicherte nicht mehr in seinem bisher ausgeübten Beruf arbeiten kann. Kann der Versicherte aber in einem anderen Beruf noch arbeiten, erhält er dennoch die vereinbarte Rente.
⚠️ Die Grundfähigkeitsversicherung und die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, als Vorsorge gegen existentielle Schicksalsschläge, sind eine gute Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung, da die Beiträge für diese Absicherung wesentlich geringer ausfallen.
- Private Dread disease Versicherung
Diese "Versicherung bei schwerer Krankheit" darf nicht unerwähnt bleiben. Hier erhält der Versicherte bei bestimmten schweren Erkrankungen eine vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt.
- Private Unfall-/Invaliditätsversicherung
Auch die private Unfall-/Invaliditätsversicherung (mit entsprechender Progression im Invaliditätsfall) trägt zur Absicherung bei, auch wenn nur bei einem Unfall. Hier sind die Beiträge ebenfalls erschwinglich.
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