Hausratversicherung, Umzug in das Ausland: Unterschied zwischen den Versionen

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Weitere Erläuterungen zum Umgang mit Verträgen jedweder Art finden Sie unter:
https://www.evz.de/fileadmin/user_upload/eu-verbraucher/bilder/Broschueren_mit_Titelfotos/Umzug_ins_EU_Ausland.pdf
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Version vom 3. August 2018, 07:40 Uhr

Bei einem Umzug in das Ausland endet der Versicherungsschutz der Hausratversicherung spätestens zwei Monate nach dem Umzug. Kündigen Sie daher wegen Risikowegfalls die Versicherung. Zuviel gezahlte Beiträge erhalten Sie vom Versicherer zurück.


Weitere Erläuterungen zum Umgang mit Verträgen jedweder Art finden Sie unter: https://www.evz.de/fileadmin/user_upload/eu-verbraucher/bilder/Broschueren_mit_Titelfotos/Umzug_ins_EU_Ausland.pdf