Rentenversicherung gesetzliche, Erwerbsminderungsrente: Unterschied zwischen den Versionen

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👁 Siehe auch: [[Rentenversicherung gesetzliche, Erwerbsminderungsrente Höhe]]  <br />
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👁 Siehe auch: [[Rentenversicherung gesetzliche, ]]  <br />





Version vom 22. Juli 2018, 06:53 Uhr

Bei einer Erkrankung oder einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit greift die 6-wöchige Lohn/Gehaltsfortzahlung. Darauf folgt die Krankengeldleistung der gesetzlichen Krankenkasse, die max. bis zu einer Dauer von 78 Wochen pro Krankheitsfall gezahlt wird. Danach wird die Leistung eingestellt, es erfolgt die Aussteuerung.

Wenn die Krankheitsdauer weiter anhält und zu einer dauerhaften Behinderung führt kommt die Erwerbsminderungsrente ins Spiel. Bevor es hierzu kommt, wird ggf. mit Reha-Maßnahmen versucht, die Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen. „Reha geht vor Rente“

Die Voraussetzungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit, dass Sie nicht länger als sechs Stunden, gleich in welchem Beruf, täglich arbeiten können und Sie mindestens 5 Jahre versichert waren. Hierbei müssen wenigstens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sein. Als Pflichtbeitragszeiten zählen auch die Kindererziehungszeiten.


👁 Siehe auch: Rentenversicherung gesetzliche, Erwerbsminderungsrente Höhe
👁 Siehe auch: Rentenversicherung gesetzliche,


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