Arbeitnehmersparzulage: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 2: Zeile 2:
Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben alle Arbeitnehmer deren zu versteuerndes Einkommen die folgenden Beträge nicht übersteigt. Die vermögenswirksamen Leistungen sind ausschliesslich für wohnungswirtschaftliche Zwecke bestimmt.
Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben alle Arbeitnehmer deren zu versteuerndes Einkommen die folgenden Beträge nicht übersteigt. Die vermögenswirksamen Leistungen sind ausschliesslich für wohnungswirtschaftliche Zwecke bestimmt.


- Alleinstehende XXX 17.900 €,
- Alleinstehende {{#var:14.36}} €,
- bei Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern XXX 35.800 €.<br />
- bei Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern XXX 35.800 €.<br />



Version vom 18. Juli 2018, 12:10 Uhr




Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben alle Arbeitnehmer deren zu versteuerndes Einkommen die folgenden Beträge nicht übersteigt. Die vermögenswirksamen Leistungen sind ausschliesslich für wohnungswirtschaftliche Zwecke bestimmt.

- Alleinstehende 17.900,00 €, - bei Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern XXX 35.800 €.

Kinderfreibeträge sind vom Einkommen abzuziehen.
Die Höhe des zu versteuernden Einkommens richtet sich nach dem Kalenderjahr, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind.
Der Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind.
Voraussetzung: Eine Vertragsbindung von 6 bis 7 Jahren.


👁 Siehe auch: Bausparen, Förderung
Schlagwort:


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















-.-.-.-