Bootsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Bergungskosten, die Wrackbeseitigungskosten und die Entsorgungskosten werden über den Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen in der Bootsversicherung hinaus unbegrenzt erstattet. | Die Bergungskosten, die Wrackbeseitigungskosten und die Entsorgungskosten werden über den Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen in der Bootsversicherung hinaus unbegrenzt erstattet. | ||
Version vom 19. März 2021, 12:14 Uhr
- Kaskoversicherung
Die Bootskaskoversicherung deckt Teilschäden an der eigenen Yacht sowie den Totalverlust ab.
- Versicherungssumme
Zwischen dem Eigner der Yacht und dem Versicherungsunternehmen wird eine feste Versicherungssumme in der Bootsversicherung vereinbart, die bei Totalverlust der Yacht ersetzt wird.
- Selbstbeteiligung
Bei Totalverlust, Einbruchdiebstahl, Transportschäden und einer Kollision, die durch einen Dritten verursacht wurde, an der stilliegenden Yacht, wird keine Selbstbeteiligung in der Bootsversicherung fällig.
Neu für Alt
Bis zu Höhe der festgelegten Versicherungssumme werden Teilschäden reguliert. Die Kosten im Rahmen der Reparatur für die verwendeten Neuteile werden ohne Abzug Neu für Alt erstattet.
Fahrtgebiet
Die Erweiterung des Fahrtgebietes nach den individuellen Wünschen ist möglich. Das gelegentliche Überschreiten des vereinbarten Fahrtgebietes ist mitversichert.
Bergungskosten
Die Bergungskosten, die Wrackbeseitigungskosten und die Entsorgungskosten werden über den Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen in der Bootsversicherung hinaus unbegrenzt erstattet.
Grundberührungen und Kollisionen
Schäden, die durch Grundberührungen oder durch die Kollision mit schwimmenden Gegenständen entstehen, sind inklusive Schäden an der Schraube und am Ruder versichert.
Verlassen der Yacht
Muss die Yacht aufgegeben werden, weil Sie mit einer Gefahr für Ihr Leib und Leben konfrontiert werden, so gilt dies als versichertes Ereignis.
Inspektionskosten
Nach einer Grundberührung sind die Inspektionskosten ohne Selbstbeteiligung versichert.
Konstruktions- und Materialfehler
Die Abnutzung durch normalen Gebrauch sowie Folgeschäden durch Bau- und Materialfehler sind im Versicherungsschutz beinhaltet. Jedoch ausgeschlossen ist der Schaden am unmittelbar betroffenen Teil.
Pannenhilfe
Im Versicherungsschutz beinhaltet ist die Pannenhilfe in Notfallsituationen, z.B. Lieferung von Treibstoff, Ersatzteilen, Öl, Batterien und das Schleppen zum nächstgelegenen Reparaturort.
Inventar und Ausrüstung
Mitversichert ist das Inventar und die Ausrüstung an gesicherten Orten, auch außerhalb der Yacht und während der Einlagerung im Winterlager.
Sinken und Wassereinbruch
Schäden durch Sinken der Yacht sowie Wassereinbruch auch an den Maschinenanlagen sind versichert.
Haftpflichtversicherung
Die Yachthaftpflichtversicherung, auch Skipperhaftpflicht genannt, wird vom Eigner der Yacht abgeschlossen und hat weltweite Gültigkeit für den Eigner, die Skipper und die Crew. Versichert sind Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Auch die Schadenabwehr von unberechtigten Forderungen ist im Versicherungsschutz beinhaltet.
Rundum-Schutz
Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gilt weltweiter Versicherungsschutz. Auch Ansprüche von Crewmitgliedern untereinander sind versichert.
Skipperhaftpflicht
Besteht bereits eine Bootshaftpflichtversicherung, so ist die Skipperhaftpflicht für eine Charteryacht beinhaltet.
Die Skipperhaftpflichtversicherung sicht die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in seiner Eigenschaft als Charterer oder Führer ein Yacht weltweit ab.
In der Skipperhaftpflichtversicherung sind u.a. die nachfolgenden Punkte mitversichert
- Schäden an der gecharterten Yacht bei grober Fahrlässigkeit
- Haftpflichtansprüche der Crew untereinander
- Stellung einer Sicherheitsleistung bei Beschlagnahme in einem ausländischen Hafen
- Ausfallsansprüche auf Chartereinnahmen des Eigners bei Schäden
Rettungsmaßnahmen
Wurde eines der Rettungssystem der Yacht, z.B.: GMDSS oder EPIRD versehentlich ausgelöst, werden die Suchkosten und Hilfskosten durch die Haftpflichtversicherung erstattet.
Yacht in Arrest
Wird die Yacht aufgrund behördlicher Anweisung arrestiert, so übernimmt die Haftpflichtversicherung die Sicherheitsleistung bis zu 100.000 Euro.
Teilnahme an Regatta
Meist ist das Regattarisiko in der Yachthaftpflichtversicherung versichert.
Weitere Sportgeräte
Versichert sind auch Haftpflichtansprüche aus dem Gebrauch von Wassersportgeräten und Beibooten, die zur Yacht gehören.
Gewässerschäden
Im Versicherungsschutz beinhaltet sind Gewässerschäden, wie Verunreinigung von Gewässern oder des Grundwassers.
Skipperhaftpflichtversicherung
Der Skipper haftet persönlich mit seinem Vermögen für alle von ihm verursachten Schäden, die dieser einem Dritten durch den Gebrauch einer fremden Yacht zufügt. Hierzu zählen auch die Beiboote sowie die Wassersportgeräte der Yacht. Die Skipperhaftpflichtversicherung kann der private wie auch gewerbliche Skipper abschliessen. Diese gilt für Yachten, Wassersportfahrzeuge - und nicht für Berufsschiffe - Fahrgastschiffe - . Diese wird auch als Skipperversicherung bezeichnet.
Versicherter Personenkreis
Die Skipperhaftpflichtversicherung bzw. Skipperversicherung gilt für den Skipper und dessen Crew weltweit. Versichert werden können nur Personen mit Wohnsitz in der EU, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island. Für Personen mit Wohnsitz in Italien sind die rechtlichen Vorgaben zu beachten.
Deckungsumfang
Der Deckungsumfang der Skipperhaftpflichtversicherung beinhaltet Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen.
Mitversichert
- Ist u.a. die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen.
- Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit an der vom Skipper geführen Yacht
- Verlust von Nachfolgevercharterungen bis 20.000 Euro
Yacht in Arrest
Wird die Yacht aufgrund behördlicher Anweisung arrestiert, so übernimmt die Haftpflichtversicherung die Sicherheitsleistung bis zu 100.000 Euro.
Gewässerschäden
Im Versicherungsschutz beinhaltet sind Gewässerschäden, wie Verunreinigung von Gewässern oder des Grundwassers.
Nicht versichert sind
Schäden an der Charteryacht selbst, außer bei grober Fahrlässigkeit.
Rechtsschutzversicherung
Der Versicherungsschutz der Yachtrechtsschutzversicherung beinhaltet u.a. die Bereiche Schadensersatzrecht, Strafrecht, Führerscheinrecht sowie wichtige Bereiche des Vertragsrechts. Wie zum Beispiel bei Streitigkeiten aus Kaufverträgen oder Reparaturen.
Leistungsinhalte
Auf die Bedürfnisse von Yachteigentümern abgestimmt, existieren Bedingungswerke, die u.a. das Vertragsrecht, Schadenersatz, Steuer- und Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrsangelegenheiten, Straf- und Ordnungswiedrigkeiten-Rechtsschutz beinhalten.
Höhe der Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz besteht meist bis zur Höhe der Versicherungssumme von 1 Mio. Euro.
Vertragsrechtsschutz
Sofortiger Versicherungsschutz ab Versicherungsbeginn besteht bei vertraglichen Auseinandersetzungen im Vertragsrechtsschutzbereich.
Liege- und Winterlagerplatz
Im Versicherungsschutz beinhaltet sind vertragliche Auseinandersetzung, die im Zusammenhang mit dem Liegeplatz oder Winterlagerplatz der versicherten Yacht stehen.
Eigentümer von Segel- wie auch Motorbooten benötigen eine spezielle Bootshaftpflichtversicherung und Kaskoversicherung.