Unfallversicherung gesetzliche: Unterschied zwischen den Versionen
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Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zur '''Sozialversicherung'''. Im siebten Sozialgesetzubuch [ [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/SGBVII] | Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zur '''Sozialversicherung'''. Im siebten Sozialgesetzubuch [[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/SGBVII]] sind die gesetzlichen Bestimmungen enthalten. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine '''Pflichtversicherung'''. | ||
Version vom 25. März 2018, 07:51 Uhr
Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zur Sozialversicherung. Im siebten Sozialgesetzubuch [[1]] sind die gesetzlichen Bestimmungen enthalten. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung.
👁 Siehe auch: Pflichtversicherung
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