Progressionsvorbehalt: Unterschied zwischen den Versionen

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Einige Einkünfte sind selbst steuerfrei, führen durch den Progressionsvorbehalt dennoch zur Erhöhung der Steuerlastbelastung.
Einige Einkünfte sind selbst steuerfrei, führen durch den Progressionsvorbehalt dennoch zur Erhöhung der Steuerlast.
Einnahmen wie das Arbeitslosengeld, Elterngeld werden zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen, ohne dass die Beträge selbst versteuert werden müssen.
Einnahmen wie das Arbeitslosengeld, Elterngeld werden zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen, ohne dass die Beträge selbst versteuert werden müssen.
Der negative Progressionsvorbehalt hingegen mindert die Steuerlast. Steuerfreie Sozialleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, sind im Einkommensteuergesetz benannt.
Der negative Progressionsvorbehalt hingegen mindert die Steuerlast. Steuerfreie Sozialleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, sind im Einkommensteuergesetz benannt.

Version vom 4. November 2020, 15:23 Uhr

Einige Einkünfte sind selbst steuerfrei, führen durch den Progressionsvorbehalt dennoch zur Erhöhung der Steuerlast. Einnahmen wie das Arbeitslosengeld, Elterngeld werden zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen, ohne dass die Beträge selbst versteuert werden müssen. Der negative Progressionsvorbehalt hingegen mindert die Steuerlast. Steuerfreie Sozialleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, sind im Einkommensteuergesetz benannt.


👁 Siehe auch: Einkünfte steuerfrei
Schlagwort: Steuer, Steuern, Progression


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