Vorsorgevollmacht: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Person bestimmt, die stellvertretend für Sie entscheidet, handelt und auch Verträge abschließen kann. Die Vollmacht hat nur Güttigkeit wenn Dinge nicht mehr selbst bewältigt werden können.
Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Person bestimmt, die stellvertretend für Sie entscheidet, handelt und auch Verträge abschließen kann. Die Vollmacht hat nur Güttigkeit wenn Dinge nicht mehr selbst bewältigt werden können.
Es kann eine Generalvollmacht oder eine Einzelvollmacht, die sich nur auf bestimmte Dinge bezieht, ausgestellt werden.
Es kann eine Generalvollmacht oder eine Einzelvollmacht, die sich nur auf bestimmte Dinge bezieht, ausgestellt werden.
Die Vollmacht kann jederzeit entzogen und auch vom Inhalt her verändert werden. Beispiele: Pflegeheimeinzug, Bankvollmacht, Depotvollmacht)
Die Vollmacht kann jederzeit entzogen und auch vom Inhalt her verändert werden. Beispiele: Pflegeheimeinzug, Bankvollmacht, Depotvollmacht




Die Vorsorgevollmacht kann sich auf Verträge, den Einzug in ein Pflegeheim, finanzielle Angelegenheiten (beachten Sie, dass viele Banken eigene Konto-/Depotvollmachten verlangen) oder andere Bereiche beziehen. Auch persönliche Wünsche können formuliert werden – etwa, welche Dinge Sie unbedingt ins Heim mitnehmen wollen. Wenn darin Angelegenheiten der Gesundheit geklärt werden sollen, muss sie für den Bevollmächtigten ausdrücklich die Befugnis enthalten, in ärztliche Maßnahmen einzuwilligen oder sie zu untersagen.
⚠️ Der Ehepartner Kinder können nicht für Sie entscheiden! Nur eine Vollmacht oder der Beschluss der Rechtlichen Betreuung schafft hier Abhilfe.


Ähnliches gilt für eine Vollmacht in Angelegenheiten des Aufenthalts: Sie sollte dem Bevollmächtigten das Recht geben, dass er für Sie über die Unterbringung in einem Heim entscheiden darf.
Können Sie Entscheidungen nicht mehr selbst treffen, wird ein rechtlicher Betreuer durch das Amtgericht eingesetzt.
 
Wozu brauche ich eine Vollmacht? Kann nicht meine Familie entscheiden?
Eltern gehen mit Kind spazieren
Nicht nur ältere Menschen sollten eine Vorsorgevollmacht haben!
DCV/ Margit Wild
Ehepartner oder Kinder können nicht automatisch für Sie entscheiden. Ohne die Beauftragung durch eine Vollmacht oder den Beschluss der Rechtlichen Betreuung geht das nicht.
 
Fehlt dies und es kommt zur Situation, in der Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können, wird das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer einsetzen – entweder aus dem Familienkreis oder auch einen Fremden.

Version vom 12. Februar 2018, 06:23 Uhr

Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Person bestimmt, die stellvertretend für Sie entscheidet, handelt und auch Verträge abschließen kann. Die Vollmacht hat nur Güttigkeit wenn Dinge nicht mehr selbst bewältigt werden können. Es kann eine Generalvollmacht oder eine Einzelvollmacht, die sich nur auf bestimmte Dinge bezieht, ausgestellt werden. Die Vollmacht kann jederzeit entzogen und auch vom Inhalt her verändert werden. Beispiele: Pflegeheimeinzug, Bankvollmacht, Depotvollmacht


⚠️ Der Ehepartner Kinder können nicht für Sie entscheiden! Nur eine Vollmacht oder der Beschluss der Rechtlichen Betreuung schafft hier Abhilfe.

Können Sie Entscheidungen nicht mehr selbst treffen, wird ein rechtlicher Betreuer durch das Amtgericht eingesetzt.