Vollmacht: Unterschied zwischen den Versionen

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'''- Einzelvollmacht'''<br />
'''- Einzelvollmacht'''<br />
die Einzelvollmacht dient zur Vornahme einer einzelnen, genau bestimmten Handlung (z. B. Inkasso einer bestimmten Rechnung)
die Einzelvollmacht dient zur Vornahme einer einzelnen Handlung (Beispiel: Inkassoauftrag)
 
'''- Gattungsvollmacht''' <br />
dient dem Abschluss von Rechtsgeschäften einer bestimmten Gattung / Art (Beispiel: durch Prokura, Handlungsvollmacht.<br />
 
'''V- orsorgevollmacht'''<br />


'''Gattungsvollmacht'''
zum Abschluss sämtlicher Rechtsgeschäfte einer bestimmten Gattung oder Art
Vollmachten mit gesetzlich typisiertem Inhalt (z. B. Prokura und Handlungsvollmacht)
Vorsorgevollmacht
für später eintretende Geschäftsunfähigkeit
für später eintretende Geschäftsunfähigkeit
In Deutschland, nicht aber in der Schweiz, unterscheidet man auch zwischen Innenvollmacht (gegenüber dem Vertreter erklärte Vollmacht) und Außenvollmacht (gegenüber dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll, erklärte Vollmacht). Bankvollmachten und Depotstimmrechte sind regelmäßig Außenvollmachten.
In Deutschland, nicht aber in der Schweiz, unterscheidet man auch zwischen Innenvollmacht (gegenüber dem Vertreter erklärte Vollmacht) und Außenvollmacht (gegenüber dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll, erklärte Vollmacht). Bankvollmachten und Depotstimmrechte sind regelmäßig Außenvollmachten.

Version vom 11. Februar 2018, 08:44 Uhr

Arten der Vollmacht

- Generalvollmacht

ermächtigt zum Abschluss aller vertretungszulässigen Rechtsgeschäfte.

- Einzelvollmacht
die Einzelvollmacht dient zur Vornahme einer einzelnen Handlung (Beispiel: Inkassoauftrag)

- Gattungsvollmacht
dient dem Abschluss von Rechtsgeschäften einer bestimmten Gattung / Art (Beispiel: durch Prokura, Handlungsvollmacht.

V- orsorgevollmacht

für später eintretende Geschäftsunfähigkeit In Deutschland, nicht aber in der Schweiz, unterscheidet man auch zwischen Innenvollmacht (gegenüber dem Vertreter erklärte Vollmacht) und Außenvollmacht (gegenüber dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll, erklärte Vollmacht). Bankvollmachten und Depotstimmrechte sind regelmäßig Außenvollmachten. Vollmachten, die nur bis zum Tod gelten (prämortale Vollmacht), auch nach dem Tod des Vollmachtgebers gelten (transmortale Vollmacht) oder nur nach dem Tod gelten (postmortale Vollmacht).


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Schlagwort: Vollmachten


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