Altersvorsorgepflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Altersvorsorgepflicht, mögliche Gestaltung:
Altersvorsorgepflicht, mögliche Gestaltung:<br />
 
Selbständige wie Freiberufler, die  keine private Altersvorsorge haben, sollen mit einer GroKo-Regelung zwangsverpflichtet werden, die gesetzliche Rentenversicherung zu bedienen.  
Selbständige wie Freiberufler, die  keine private Altersvorsorge haben, sollen mit einer GroKo-Regelung zwangsverpflichtet werden, die gesetzliche Rentenversicherung zu bedienen.  



Version vom 3. Februar 2018, 07:29 Uhr

Altersvorsorgepflicht, mögliche Gestaltung:

Selbständige wie Freiberufler, die keine private Altersvorsorge haben, sollen mit einer GroKo-Regelung zwangsverpflichtet werden, die gesetzliche Rentenversicherung zu bedienen.

- Ist der Selbständige keine 30 Jahre alt, tritt Versicherungspflicht ein. - Nach dem Inkrafttreten der neuen Regelung sind alle, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, versicherungspflichtig. - Ist der Selbständige zwischen 30 und 50 Jahre alt, besteht die Wahl zwischen privater Altersvorsorge oder gesetzliche Rentenversicherung. Hier gelten besondere Regelungen. -Ist der Selbständige über 50 Jahre alt, soll keine Versicherungs-,Beitragspflicht entstehen.


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