Einkunftsarten: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Einkommenssteuer unterliegen 7 Einkunftsarten ( [http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html  § 2 Abs. 1 EStG  ]). Es werden nur die Einnahmen berücksichtigt, die im Rahmen einer der folgenden sieben Einkunftsarten anfallen. Steuerfreie Einnahmen ( [http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html  § 3 EStG      ]) bleiben außer Ansatz.  
Der Einkommenssteuer unterliegen 7 Einkunftsarten ([http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html  § 2 Abs. 1 EStG  ]). Es werden nur die Einnahmen berücksichtigt, die im Rahmen einer der folgenden sieben Einkunftsarten anfallen. Steuerfreie Einnahmen ( [http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html  § 3 EStG      ]) bleiben außer Ansatz.  





Version vom 20. Januar 2018, 12:42 Uhr

Der Einkommenssteuer unterliegen 7 Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 EStG ). Es werden nur die Einnahmen berücksichtigt, die im Rahmen einer der folgenden sieben Einkunftsarten anfallen. Steuerfreie Einnahmen ( § 3 EStG ) bleiben außer Ansatz.


Einkunftsarten gesetzliche Grundlagen
Gewinneinkünfte
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft §13 EStG , §14 EStG
Einkünfte aus Gewerbebetrieb §15 EStG , §17 EStG
Einkünfte aus selbständiger Arbeit §18 EStG
Überschusseinkünfte
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit §19 EStG
Einkünfte aus Kapitalvermögen § 20 EStG
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung § 21 EStG
Sonstige Einkünfte § 22 EStG , § 23 EStG



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Schlagwort: Steuer, Steuerfreiheit


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