Inhaltsversicherung, versicherte Sachen: Unterschied zwischen den Versionen
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- Im Versicherungsschutz der Inhaltsversicherung sind die technischen und kaufmännischen Beitriebseinrichtungen inkl. aller Waren und Dienstleistungen beinhaltet. D.h. alle beweglichen Sachen, soweit der Versicherungsnehmer Eigentümer ist oder die Sachen unter Eigentumsvorbehalt erworben hat. | - Im Versicherungsschutz der Inhaltsversicherung sind die technischen und kaufmännischen Beitriebseinrichtungen inkl. aller Waren und Dienstleistungen beinhaltet. D.h. alle beweglichen Sachen, soweit der Versicherungsnehmer Eigentümer ist oder die Sachen unter Eigentumsvorbehalt erworben hat. <br /> | ||
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- Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen.<br /> | - Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen.<br /> | ||
Version vom 19. November 2017, 10:45 Uhr
- Im Versicherungsschutz der Inhaltsversicherung sind die technischen und kaufmännischen Beitriebseinrichtungen inkl. aller Waren und Dienstleistungen beinhaltet. D.h. alle beweglichen Sachen, soweit der Versicherungsnehmer Eigentümer ist oder die Sachen unter Eigentumsvorbehalt erworben hat.
- Sachen von Kunden die zur Bearbeitung oder Reparatur in Obhut des Versicherungsnehmers.
- Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen.
Schlagwort: Inhaltsversicherung, Inventarversicherung, versicherte Sachen
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