Krankenversicherung private, Kinder: Unterschied zwischen den Versionen

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Schlagwort: Kind Krankenversicherung, Kinderkrankenversicherung, Kind privat versichern, private Kinderkrankenversicherung, Kind private Krankenversicherung
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[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]]
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Version vom 19. Juli 2017, 04:52 Uhr

  • In der privaten Krankenversicherung können Kinder mit einem Elternteil mitversichert werden. Der Beitrag liegt
zwischen 110 € und 140 € monatlich. Soll das Kind ganz alleine, ohne ein Elternteil, bei einer privaten Krankenversicherung versichert werden, so ist dies bei ca. fünf Gesellschaften nur möglich.
  • Beide Elternteile sind in der gesetzlichen Krankenkasse versichert:
In der gesetzlichen Krankenkasse können Kinder generell über ein Elternteil beitragsfrei mitversichert werden. Es besteht die freie Wahl bei welchem Elternteil das Kind mitversichert wird.
  • Ein Elternteil ist in der gesetzlichen Krankenkasse versichert und ein Elternteil ist privat krankenversichert:
Das Kind kann nicht mehr beitragsfrei mitversichert werden wenn: ein Elternteil privat versichert ist, dieses Elternteil ein Einkommen in Höhe der Versicherungspflichtgrenze XXX (2016: 50.850,-Euro) hat, das privat versicherte Elternteil mehr verdient als der gesetzlich versicherte Partner. Treffen alle diese Punkte zu, kann das Kind separat versichert werden. Den genauen Wortlaut/Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem XXX > § 10,3 SGB V.
Die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV kostet ca. XXX 160 €. Der Beitrag differiert von Kasse zu Kasse.


👁 Siehe auch: Krankenversicherung private, Neugeborene


Schlagwort: Kind Krankenversicherung, Kinderkrankenversicherung, Kind privat versichern, private Kinderkrankenversicherung, Kind private Krankenversicherung