Krankenversicherung private, ambulante Heilbehandlung: Unterschied zwischen den Versionen

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Hierunter versteht man i.d.R. die ärztliche Behandlung durch einen approbierten Arzt oder Zahnarzt oder in der Ambulanz eines Krankenhauses. Das gleiche gilt auch für die Behandlung durch den Heilpraktiker. Zu den ambulanten Behandlungskosten zählen auch Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel wie die Behandlung durch einen Psychotherapeuten.<br />
Hierunter versteht man i.d.R. die ärztliche Behandlung durch einen approbierten Arzt oder Zahnarzt in der Praxis oder in der Ambulanz eines Krankenhauses. Darunter fallen ebenfalls Behandlungen von Heilpraktikern und Psychotherapeuten. Zu den ambulanten Behandlungskosten zählen auch Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel.<br />


'''Für gesetzlich Versicherte:'''<br />
'''Für gesetzlich Versicherte:'''<br />

Version vom 10. Juli 2018, 10:35 Uhr

Hierunter versteht man i.d.R. die ärztliche Behandlung durch einen approbierten Arzt oder Zahnarzt in der Praxis oder in der Ambulanz eines Krankenhauses. Darunter fallen ebenfalls Behandlungen von Heilpraktikern und Psychotherapeuten. Zu den ambulanten Behandlungskosten zählen auch Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel.

Für gesetzlich Versicherte:
Ausschnittstarife, Versicherungen für bestimmte ambulante Teilleistungen, werden auch als Zusatzversicherungen, als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse, angeboten.


👁 Siehe auch: Krankenversicherung private, Zusatzversicherungsangebot
Schlagwort: ambulante Heilbehandlung, ambulante Behandlungskosten, ambulante Zusatzversicherung, ärztliche Behandlung, Arztbehandlung


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