Vandalismusschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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Vandalismusschäden sind unverzüglich der Polizei wie auch dem Versicherer anzuzeigen.
Vandalismusschäden sind unverzüglich der Polizei wie auch dem Versicherer anzuzeigen.<br />
 


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Version vom 18. Juni 2017, 09:13 Uhr

Das mutwillige Zerstören fremden Eigentums wird als Vandalismus bezeichnet. Die Vandalismusschäden sind meistens sehr hoch. Einige Beispiele:

- Kfz Versicherung: zerkratze Autos, eingeschlagene Autoscheiben, zerstochene Reifen - im Rahmen der Vollkasko mitversichert
- Hausratversicherung: verwüstete Wohnung, eingeschlagene Glasscheiben, aufgeschlitzte Möbelstücke, - i.d.R. mitversichert
- Gebäudeversicherung: Graffiti - i.d.R. Nicht mitversichert aber gegen Aufpreis versicherbar
- Geschäfts-/Firmen Inhalts-/Inventarversicherung: i.d.R. mitversichert


Vandalismusschäden sind unverzüglich der Polizei wie auch dem Versicherer anzuzeigen.


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