Hausratversicherung, Schadensmeldung: Unterschied zwischen den Versionen

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  Bei Einbruch, Einbruchdiebstahl und Raub ist immer sofort die Polizei und bei Feuer die Feuerwehr zu benachrichtigen!
  Bei Einbruch, Einbruchdiebstahl und Raub ist immer sofort die Polizei und bei Feuer die Feuerwehr zu benachrichtigen!
Ansonsten ist der Versicherungsschutz gefährdet.
Ansonsten gefährden sie Ihren Versicherungsschutz.


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Version vom 24. Oktober 2016, 11:03 Uhr

Hausratversicherung, Schadensmeldung


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Bei Einbruch, Einbruchdiebstahl und Raub ist immer sofort die Polizei und bei Feuer die Feuerwehr zu benachrichtigen!

Ansonsten gefährden sie Ihren Versicherungsschutz.

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