Kfz Versicherung, Kaufpreisversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Wurde das Kfz finanziert, ändert sich nichts an der laufenden Verpflichtung zur Ratenzahlung. Der Kredit muss weiter bedient werden. Die Kaufpreisversicherung gleicht die entstandene Lücke aus, sie zahlt die Differenz zwischen dem Zeitwert und dem Kaufpreis des Kfz. | Wurde das Kfz finanziert, ändert sich nichts an der laufenden Verpflichtung zur Ratenzahlung. Der Kredit muss weiter bedient werden. Die Kaufpreisversicherung gleicht die entstandene Lücke aus, sie zahlt die Differenz zwischen dem Zeitwert und dem Kaufpreis des Kfz. | ||
Für die Versicherung zahlt der Kunde bei der Finanzierung seines Fahrzeugs den Beitrag mit.<br /> | - Für die Versicherung zahlt der Kunde bei der Finanzierung seines Fahrzeugs den Beitrag mit.<br /> | ||
Die Kaufpreisversicherung gilt für Neu- wie auch Gebrauchtwagen mit einer Dauer bis zu für 36 Monaten. <br /> | - Die Kaufpreisversicherung gilt für Neu- wie auch Gebrauchtwagen mit einer Dauer bis zu für 36 Monaten. <br /> | ||
Das KFZ darf nicht älter als acht Jahre sein.<br /> | - Das KFZ darf nicht älter als acht Jahre sein.<br /> | ||
Die Entschädigungssumme beträgt maximal 15.000 €. <br /> | - Die Entschädigungssumme beträgt maximal 15.000 €. <br /> | ||
Version vom 26. Mai 2017, 09:38 Uhr
Die Kaufpreisversicherung gleicht bei Totalschaden und Diebstahl die Differenz zum Wiederbeschaffungswert aus.
Hinzu kommt ggf. noch der Inflationsausgleich der bis zu drei Prozent betragen kann.
Wird das Kfz in einem Maße beschädigt, dass die Reparaturkosten höher ausfallen als der Wiederbeschaffungswert des Kfz, so ist sehr oft ein erheblicher finanzieller Verlust zu beklagen.
Wurde das Kfz finanziert, ändert sich nichts an der laufenden Verpflichtung zur Ratenzahlung. Der Kredit muss weiter bedient werden. Die Kaufpreisversicherung gleicht die entstandene Lücke aus, sie zahlt die Differenz zwischen dem Zeitwert und dem Kaufpreis des Kfz.
- Für die Versicherung zahlt der Kunde bei der Finanzierung seines Fahrzeugs den Beitrag mit.
- Die Kaufpreisversicherung gilt für Neu- wie auch Gebrauchtwagen mit einer Dauer bis zu für 36 Monaten.
- Das KFZ darf nicht älter als acht Jahre sein.
- Die Entschädigungssumme beträgt maximal 15.000 €.
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