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Aufsichtspflichtverletzung: Unterschied zwischen den Versionen

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- '''Informationspflicht:'''<br />
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Informieren Sie Ihr Kind gemäß seinem Alter und seiner Entwicklung über mögliche Gefahren, zum Beispiel bei Spiel, Sport, im Straßenverkehr, bei Ausflügen. Bei kleineren Kindern wird man das Hantieren mit Werkzeug erklären und vormachen.
:Informieren Sie Ihr Kind gemäß seinem Alter und seiner Entwicklung über mögliche Gefahren, zum Beispiel bei Spiel, Sport, im Straßenverkehr, bei Ausflügen. Bei kleineren Kindern wird man das Hantieren mit Werkzeug erklären und vormachen.


Ob, wie, in welchem Umfang und wie oft Kinder informiert und ermahnt werden müssen, richtet sich nach der Einsichtsfähigkeit des Kindes und der Gefahrensituation. Sicher werden Sie manches öfter wiederholen müssen.
:Ob, wie, in welchem Umfang und wie oft Kinder informiert und ermahnt werden müssen, richtet sich nach der Einsichtsfähigkeit des Kindes und der Gefahrensituation. Sicher werden Sie manches öfter wiederholen müssen.


- '''Überwachungspflicht:'''<br />
- '''Überwachungspflicht:'''<br />


Belehrungen und Ermahnungen allein reichen nicht immer aus. Sie müssen sich auch vergewissern, ob Ihr Kind alles verstanden hat und es auch befolgt.
:Belehrungen und Ermahnungen allein reichen nicht immer aus. Sie müssen sich auch vergewissern, ob Ihr Kind alles verstanden hat und es auch befolgt.


Das heißt aber nicht, dass ein Kind ständig beaufsichtigt werden muss. Auch das ist abhängig vom Alter und Entwicklungsstand des Kindes sowie der Situation. Urteilsbegründungen zufolge muss bei einem über vierjährigen Kind keine jederzeitige Eingriffsmöglichkeit der Aufsichtsperson mehr gewährleistet sein. Das heißt umgekehrt, dass Sie bei einem kleineren Kind jederzeit in der Lage sein müssen, Gefahren abzuwenden.
:Das heißt aber nicht, dass ein Kind ständig beaufsichtigt werden muss. Auch das ist abhängig vom Alter und Entwicklungsstand des Kindes sowie der Situation. Urteilsbegründungen zufolge muss bei einem über vierjährigen Kind keine jederzeitige Eingriffsmöglichkeit der Aufsichtsperson mehr gewährleistet sein. Das heißt umgekehrt, dass Sie bei einem kleineren Kind jederzeit in der Lage sein müssen, Gefahren abzuwenden.


- '''Pflicht zum Eingreifen:'''<br />
- '''Pflicht zum Eingreifen:'''<br />


Falls Ihr Kind sich so verhält, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Schaden erleidet oder anrichtet, ist es Ihre Pflicht einzugreifen.
:Falls Ihr Kind sich so verhält, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Schaden erleidet oder anrichtet, ist es Ihre Pflicht einzugreifen.




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- ein 8-jähriges Kind mit Feuerwerkskörpern hantiert und nicht ständig beaufsichtigt wird,<br />
- ein 8-jähriges Kind mit Feuerwerkskörpern hantiert und nicht ständig beaufsichtigt wird,<br />
- ein 7-jähriges Kind sich auf einen Bauplatz begibt und nicht davon abgehalten wird,<br />
- ein 7-jähriges Kind sich auf einen Bauplatz begibt und nicht davon abgehalten wird,<br />
- Kindern, nicht die "Fahrradregeln" erläutert werden und die eigenständige  Nutzung eines Fahrrads gestattet,<br />
- Kindern, nicht die "Fahrradregeln" erläutert werden und die eigenständige  Nutzung eines
- Fahrrads gestattet,<br />
- Kindern den Zugang zu Waffen, Maschinen und dergleichen ermöglichen,<br />
- Kindern den Zugang zu Waffen, Maschinen und dergleichen ermöglichen,<br />


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