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Als Berufssportler gilt, der seinen Lebensunterhalt '''zu mehr als 50 % mit dem Sport verdient.''' | Als Berufssportler gilt, der seinen Lebensunterhalt '''zu mehr als 50 % mit dem Sport verdient.''' | ||
Versicherungsschutz besteht, wenn der/die Versicherte während der Vertragslaufzeit durch '''Krankheit oder Unfall''' sportunfähig wird. | '''Versicherungsschutz''' besteht, wenn der/die Versicherte während der Vertragslaufzeit durch '''Krankheit oder Unfall''' sportunfähig wird. | ||
Versicherbar sind | |||
- die andauernde 100% Igel Sportunfähigkeit | |||
- | |||
Versicherungsschutz erstreckt sich auf den Fall, dass die versicherte Person infolge eines Unfalles oder einer akuten Krankheit für länger wie 12 Monate außerstande ist, die Sportart, die im Versicherungsschein genannt ist, auszuüben. | Versicherungsschutz erstreckt sich auf den Fall, dass die versicherte Person infolge eines Unfalles oder einer akuten Krankheit für länger wie 12 Monate außerstande ist, die Sportart, die im Versicherungsschein genannt ist, auszuüben. | ||