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Privathaftpflichtversicherung, Gefälligkeitshandlung: Unterschied zwischen den Versionen

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Gefälligkeitshandlungen sind unentgeltliche Hilfeleistungen. Bei Eintritt eines Gefälligkeitsschadens besteht '''keine Schadenersatzpflicht des Helfers'''.
Gefälligkeitshandlungen sind unentgeltliche Hilfeleistungen. Bei Eintritt eines Gefälligkeitsschadens besteht '''keine Schadenersatzpflicht des Helfers'''.
Für Gefälligkeitsschäden besteht somit i.d.R. kein Versicherungsschutz.  
Es besteht ein stillschweigender Haftungsausschluss. Für Gefälligkeitsschäden besteht somit i.d.R. kein Versicherungsschutz.  


Das Risiko '''kann aber optional''', bis zu bestimmten Höchstsummen als Deckungserweiterung, in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert werden.<br />
Der Gefälligkeitsschaden '''kann aber optional''', bis zu bestimmten Höchstsummen als Deckungserweiterung, in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert werden.<br />


'''Präventiver Haftungsausschluss'''
'''Präventiver Haftungsausschluss'''
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