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Versicherungen auf Reisen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Police für den Verlust des Reisegepäcks ist in der Regel verzichtbar. Sie bietet für einen relativ hohen Beitrag nur minimalen Schutz.  
Auf diese Zusatzversicherung kann man verzichten. Für hohen Beitrag gibt es wenig Schutz und Leistung. I.d.R. wird der Versicherer den Einwand eines Mitverschuldens durch die ungenügende Beaufsichtigung der Besitzer anführen.  
 
Liegt der z.B. der Mitverschuldensanteil bei 75 %, erhält der Versicherte nur 25 % Erstattung.
 
 
Denn der Reisende muss auf sein Gepäck so sorgfältig achten als ob es überhaupt nicht versichert sei. Kann ihm der Versicherer vorwerfen, nicht ausreichend auf Koffer & Co. Acht gegeben zu haben, wird dem Versicherten ein Mitverschulden angerechnet und entsprechend weniger oder auch kein Cent erstattet.
 
Das heißt, dass der Versicherer einen Schaden nur in dem Umfang ersetzt, in dem der Versicherte diesen nicht zu vertreten hat. Hat der Versicherte einen solchen Schaden zu 80 % zu verantworten, würde der Versicherer 20 % des Schadens ausgleichen.
 




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