Fahrlässigkeit / grobe Fahrlässigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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  Der Verzicht des Versicherers auf den Einwand der Leistungsfreiheit, bei vorliegender Fahrlässigkeit,  ist für den VN besonders vorteilhaft.
  Der Verzicht des Versicherers auf den Einwand der Leistungsfreiheit, bei vorliegender Fahrlässigkeit,  ist für den VN besonders vorteilhaft.
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👁 Siehe auch: [[Verschuldensformen]]
👁 Siehe auch: [[Verschuldensformen]]