Krankenversicherung private, Urteile: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Begründung:''' Der VN hat einen Anspruch auf Kostenerstattung durch den Versicherer gegen einen anderweitigen wirtschaftlichen Vorteil getauscht. Hieraus ist keine aussergewöhnliche Belastung/Bedürftigkeit abzuleiten.<br />
'''Begründung:''' Der VN hat einen Anspruch auf Kostenerstattung durch den Versicherer gegen einen anderweitigen wirtschaftlichen Vorteil getauscht. Hieraus ist keine aussergewöhnliche Belastung/Bedürftigkeit abzuleiten.<br />
Finanzgericht Rheinland Pfalz -31-01-2012 - Az 2V 1883/11  
Finanzgericht Rheinland Pfalz -31-01-2012 - Az 2V 1883/11  
=== Zahnzusatzversicherung Eintritt des Versicherungsfalls vor oder nach Vertragsbeginn    ====
'''Sachverhalt:''' Bei einer zahnärztlichen Untersuchung wurde festgestellt, dass beim VN "kein idealer Gebisszustand" bestand, aber keinerlei akuter Handlungs/Behandlungsbedarf bestand. Der VN war beschwerdefrei. Drei Jahre später liess sich der VN zwei Zähne implantieren, Kosten 7.000 Euro. Der Versicherer verweigerte die Leistung mit der Begründung, dass der Versicherungsfall bereits vor Vertragsabschluss/Versicherungsbeginn eintrat.
'''Erstentscheid:''' Der VN unterlag, die Kostenerstattungspflicht durch den Versicherer wurde verneint.
Der VN zog dann vor das Oberlandesgericht.
'''Zweitentscheid:''' Der Versicherer unterlag, dem VN wurde die Kostenerstattung zugesprochen.
'''Begründung:''' Die vor drei Jahren stattgefundene Behandlung war abgeschlossen. Die später folgende Implantatversorgung stellt einen neuen Versicherungsfall dar. Ein Sachverständiger bestätigte, dass bei der Erstbehandlung/Untersuchung es vom Arzt voll vertretbar war von jeglicher Behandlung abzusehen. Der VN suchte den Zahnarzt zum zweiten mal auf Grund von Schmerzen auf, die durch eine Zyste verursacht wurde. Daraufhin wurden die Zähne extrahiert und der VN mit Implantaten versorgt.<br />
OLG Karlsruhe - 27-06-2013 - Az 12U 127/12