Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 33: Zeile 33:


Bei einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer berechtigt den Versicherungsvertrag fristlos zu kündigen. Das Kündigungsrecht des Versicherers besteht innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Obliegenheitsverletzung,
Bei einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer berechtigt den Versicherungsvertrag fristlos zu kündigen. Das Kündigungsrecht des Versicherers besteht innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Obliegenheitsverletzung,


* '''arglistige Obliegenheitsverletzung'''
* '''arglistige Obliegenheitsverletzung'''