Privathaftpflichtversicherung, Verschuldenshaftung u. Gefährdungshaftung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 11: Zeile 11:




* '''Verschuldenshaftung'''<br />
* <big>'''Verschuldenshaftung'''</big><br />


:Bei '''unerlaubter Handlung''' oder auch einer '''Vertragsverletzung''' seitens des Schädigers besteht auf Grund gesetzlicher Bestimmungen die Haftungsverpflichtung des Schädigers. Die Beweispflicht liegt beim Geschädigten.
:Bei '''unerlaubter Handlung''' oder auch einer '''Vertragsverletzung''' seitens des Schädigers besteht auf Grund gesetzlicher Bestimmungen die Haftungsverpflichtung des Schädigers. Die Beweispflicht liegt beim Geschädigten.


* '''Gefährdungshaftung''' <br />
* <big>'''Gefährdungshaftung'''</big> <br />


:Regelt die Schadensersatzpflicht '''auch wenn kein Verschulden''' seitens des Versicherungsnehmers '''vorliegt'''. Die Ersatzpflicht beruht auf einer nicht zu vermeidenden Gefährdung der Umgebung. Die Gefährdungshaftung ist im Haftpflichtgesetz (HaftPflG) geregelt.
:Regelt die Schadensersatzpflicht '''auch wenn kein Verschulden''' seitens des Versicherungsnehmers '''vorliegt'''. Die Ersatzpflicht beruht auf einer nicht zu vermeidenden Gefährdung der Umgebung. Die Gefährdungshaftung ist im Haftpflichtgesetz (HaftPflG) geregelt.