Pflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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:Es besteht '''keine generelle''' Versicherungspflicht. Die Berufshaftpflichtversicherung ist für bestimmte Berufsgruppen (überwiegend beratende Berufe, <ins>[[ Kammerberufe]]</ins>  ) wie für Rechtsanwälte, Notare, Mediziner, Architekten, Ingenieure, Treuhänder, Dolmetscher, Steuerberater, Piloten, Hausverwalter, Hausverwaltungen, Immobilienverwalter und viele weitere Freiberufler aber verpflichtend. Zur Berufsausübung ist der Abschluss einer solchen Versicherung nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung tritt nur für Vermögensschäden ein.  ⚠️ '''Sach- und Personenschäden sind nicht Gegenstand des Schutzes'''. Siehe hierzu: Betriebshaftpflichtversicherung.<br>
:Es besteht '''keine generelle''' Versicherungspflicht. Die Berufshaftpflichtversicherung ist für bestimmte Berufsgruppen (überwiegend beratende Berufe, <ins>[[ Kammerberufe]]</ins>  ) wie für Rechtsanwälte, Notare, Mediziner, Architekten, Ingenieure, Treuhänder, Dolmetscher, Steuerberater, Piloten, Hausverwalter, Hausverwaltungen, Immobilienverwalter und viele weitere Freiberufler aber verpflichtend. Zur Berufsausübung ist der Abschluss einer solchen Versicherung nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung tritt nur für Vermögensschäden ein.  ⚠️ '''Sach- und Personenschäden sind nicht Gegenstand des Schutzes'''. Siehe hierzu: Betriebshaftpflichtversicherung.<br>
Ab dem 1.1.2023 besteht für Berufsbetreuer Versicherungspflicht. Hierbei handelt es sich um die <big>'''Vermögensschadenhaftpflichtversicherung'''</big> und nicht um die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung.


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