Testament: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 21: Zeile 21:
*'''Ein eigenhändiges Testament''' muss auch eigenhändig, handschriftlich vom Erblasser niedergeschrieben werden. Es reicht kein unterzeichneter Computerausdruck. Beachten Sie den Wortlaut des Gesetzes.
*'''Ein eigenhändiges Testament''' muss auch eigenhändig, handschriftlich vom Erblasser niedergeschrieben werden. Es reicht kein unterzeichneter Computerausdruck. Beachten Sie den Wortlaut des Gesetzes.
:► http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2247.html
:► http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2247.html
Ein öffentliches Testament hingegen wird von einem Notar verfasst.  
*'''Ein öffentliches Testament''' hingegen wird von einem Notar verfasst.  
Jedes Testament ist mit Vor- und Zunamen des Erblassers zu unterschreiben und mit Ort und Datum zu versehen.
:Jedes Testament ist mit Vor- und Zunamen des Erblassers zu unterschreiben und mit Ort und Datum zu versehen.