Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Gast- und Fremdreiter: Unterschied zwischen den Versionen

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<big>'''Gast- und Fremdreiterversicherung'''</big>
<big>'''Gast- und Fremdreiterversicherung'''</big>


Personen, die nicht regelmäßig reiten, mit Pferden umgehen und keine Gegenleistung (unentgeltlich) erhalten, werden im Zusammenhang mit Pferden als Fremdreiter oder Gastreiter bezeichnet. '''
Personen, die nicht regelmäßig reiten, mit Pferden umgehen und keine Gegenleistung (unentgeltlich) erhalten, werden im Zusammenhang mit Pferden als Fremdreiter oder Gastreiter bezeichnet. '''<br>
⚠️ Das Gastreiterrisiko bzw. Fremdreiterrisiko ist separat durch den Pferdehalter mitzuversichern.'''
⚠️ Das Gastreiterrisiko bzw. Fremdreiterrisiko ist separat durch den Pferdehalter mitzuversichern.'''