Obhutsschaden: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Schäden an Fremdeigentum (bewegliche Sachen) bezeichnet man als Obhutsschäden. Hierbei handelte sich um Mietgegenstände, Pachtgegenstände, Leasinggegenstände und Leihgegenstände. | |||