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Haftung: Unterschied zwischen den Versionen

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Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehen müssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfen sein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt. Quelle: Wikipedia
Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehen müssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfen sein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt. Quelle: Wikipedia


* '''Haftungsarten'''<br />
- Haftung für eigenes Verschulden <br />
- Haftung für fremdes Verschulden. Verrichtungsgehilfen. Erfüllungsgehilfen. Mittäter und Teilnehmer.<br />
- Verschuldensarten. Vorsatz. Fahrlässigkeit.<br />
- Verschuldensunabhängige Haftung. Störerhaftung. Gefährderhaftung.<br />




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👁 Siehe: [[gesetzliche Haftung  ]]<br />
👁 Siehe: [[gesetzliche Haftung  ]]<br />
👁 Siehe: [[verschuldensunabhängige Haftung  ]]<br />
👁 Siehe: [[verschuldensunabhängige Haftung  ]]<br />
👁 Siehe: [[Verschuldensarten ]]<br />


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