Grundrente: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Zahlung derZuschläge kann frühestens Mitte nächsten Jahres erfolgen. Bis dahin aufgelaufene Ansprüche werden dann verspätet automatisch ausgezahlt.
Die Zahlung derZuschläge kann frühestens Mitte nächsten Jahres erfolgen. Bis dahin aufgelaufene Ansprüche werden dann verspätet automatisch ausgezahlt.


Weitere Informationen können unter www.deutsche-rentenversicherung.de abgerufen werden.
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