Rentenversicherung gesetzliche, Beitragsentwicklung: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ermittelt aus der Beitragsbemessungsgrenze und dem Beitragssatz.
Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ermittelt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze und dem Beitragssatz.


Die '''Beitragsbemessungsgrenze''' (BBG) ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen und Arbeitsentgelt bei der Berechnung des Versicherungsbeitrages berücksichtigt wird. Für Einkommen, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen, wird kein Beitrag berechnet.
Die '''Beitragsbemessungsgrenze''' (BBG) ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen und Arbeitsentgelt bei der Berechnung des Versicherungsbeitrages berücksichtigt wird. Für Einkommen, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen, wird kein Beitrag berechnet.