Hausratversicherung, Umzug in das Ausland: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „https://www.evz.de/fileadmin/user_upload/eu-verbraucher/bilder/Broschueren_mit_Titelfotos/Umzug_ins_EU_Ausland.pdf“)
 
Zeile 1: Zeile 1:
Bei einem Umzug in das Ausland endet der Versicherungsschutz der Hausratversicherung spätestens zwei Monate nach dem Umzug. Kündigen Sie daher wegen Risikowegfalls die Versicherung. Zuviel gezahlte Beiträge erhalten Sie vom  Versicherer zurück.
https://www.evz.de/fileadmin/user_upload/eu-verbraucher/bilder/Broschueren_mit_Titelfotos/Umzug_ins_EU_Ausland.pdf
https://www.evz.de/fileadmin/user_upload/eu-verbraucher/bilder/Broschueren_mit_Titelfotos/Umzug_ins_EU_Ausland.pdf