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Das Gesetz bestimmt, sofern kein Testament vorliegt, wer erbt.
Das Gesetz bestimmt, sofern kein Testament vorliegt, wer erbt.
Der Verwandtschaftsgrad und der eheliche Güterstand ist bestimmend.
Der Verwandtschaftsgrad und der eheliche Güterstand ist bestimmend.
 
Mit dem Testament wird das gesetzliche Erbrecht außer Kraft gesetzt. Ausnahme sind Anteile nach dem Pflichtteilsrecht.