Unfallversicherung private, örtlicher / zeitlicher Geltungsbereich: Unterschied zwischen den Versionen
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Die gesetzliche Unfallversicherung ist nur bei der Entsendung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber mit Sitz im Inland ins Ausland gültig. | Die gesetzliche Unfallversicherung ist nur bei der Entsendung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber mit Sitz im Inland ins Ausland gültig. | ||
Die private Unfallversicherung leistet, im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, ohne örtliche und zeitlicher Begrenzung mit weltweitem Geltungsbereich und dies 24 Stunden am Tag, | |||
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