Bausparen, Grundbuch: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Grundbuch sind sämtliche Grundstücke verzeichnet. Für jedes selbstständige Grundstück existiert ein Grundbuchblatt beim zuständigen Grundbuchamt. In der Abteilung III werden Grundpfandrechte, die sich aus der Aufnahme von Darlehen für die Immobilienfinanzierung ergeben, notiert.
 


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