Hausratversicherung, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine '''Frist von drei Monaten''' einzuhalten.<br />
Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine '''Frist von drei Monaten''' einzuhalten.<br />
📄 Siehe: Muster/Vorlage - ordentliche Kündigung<br />
 
* '''Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,''' <br />
* '''Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,''' <br />
Bei Vertragsabschluss vor dem 01-01-1991 muss die Prämienerhöhung mindestens 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr betragen.(oder 20% in den letzten 3 Jahren betragen haben)<br />
Bei Vertragsabschluss vor dem 01-01-1991 muss die Prämienerhöhung mindestens 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr betragen.(oder 20% in den letzten 3 Jahren betragen haben)<br />
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Vertragsabschluss ab 25-06-1994<br />
Vertragsabschluss ab 25-06-1994<br />
Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden. '''Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.'''<br />
Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden. '''Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.'''<br />
📄 Siehe: Muster/Vorlage - außerordentliche Kündigung Beitragserhöhung<br />
 
* '''Ausserordentliche Kündigung, Anlass Umzug und Beitragserhöhung'''<br />
* '''Ausserordentliche Kündigung, Anlass Umzug und Beitragserhöhung'''<br />
Erfolgt ein Umzug und der neue Wohnort liegt in einer Tarifzone, die eine Beitragsanpassung erforderlich macht, so besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat.XXX?<br />
Erfolgt ein Umzug und der neue Wohnort liegt in einer Tarifzone, die eine Beitragsanpassung erforderlich macht, so besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat.XXX?<br />
📄 Siehe: Muster/Vorlage - ausserordentliche Kündigung Umzug und Beitragserhöhung<br />
 


* '''Außerordentliche Kündigung, Anlass Schadenfall''' <br />
* '''Außerordentliche Kündigung, Anlass Schadenfall''' <br />
Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer '''Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung''' beendet werden. Achtung: Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu! Also: Lieber doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen!<br />
Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer '''Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung''' beendet werden. Achtung: Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu! Also: Lieber doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen!<br />
📄 Siehe: Muster/Vorlage - außerordentliche Kündigung im Schadenfall<br />
 


* '''Außerordentliche Kündigung, Anlass Risiko fällt weg'''<br />
* '''Außerordentliche Kündigung, Anlass Risiko fällt weg'''<br />
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* '''Außerordentliche Kündigung, Doppelversicherung durch Heirat'''<br />
* '''Außerordentliche Kündigung, Doppelversicherung durch Heirat'''<br />
Hat jeder der beiden Ehepartner eine eigene Hausratversicherung, kann häufig die jüngere der Policen ausserordentlich gekündigt werden.<br />
Hat jeder der beiden Ehepartner eine eigene Hausratversicherung, kann häufig die jüngere der Policen ausserordentlich gekündigt werden.<br />
📄 Siehe: Muster/Vorlage - außerordentliche Kündigung Doppelversicherung durch Heirat<br />