Hausratversicherung, Umzug: Unterschied zwischen den Versionen

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* Das Versicherungsunternehmen muss spätestens zum Einzugstermin über den Umzug informiert werden.
- Das Versicherungsunternehmen muss spätestens zum Einzugstermin über den Umzug informiert werden.<br />
* Der Versicherungsnehmer muss den Versicherer über die Wohnfläche der neuen Wohnung informieren.
- Der Versicherungsnehmer muss den Versicherer über die Wohnfläche der neuen Wohnung informieren.<br />
* Sind besondere Sicherheitsvorkehrungen bei der alten Wohnung vertraglich vereinbart, so muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer mitteilen, ob die neue Wohnung über diese Sicherheitsvorkehrungen auch verfügt.<br />
- Sind besondere Sicherheitsvorkehrungen bei der alten Wohnung vertraglich vereinbart, so muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer mitteilen, ob die neue Wohnung über diese Sicherheitsvorkehrungen auch verfügt.<br />