Kfz Versicherung, Ersteinstufung: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Kfz-Versicherung sind bei der Ersteinstufung in eine Schadenfreiheitsklasse folgende Konstellationen möglich.
In der Kfz-Versicherung sind bei der <big>'''Ersteinstufung in eine Schadenfreiheitsklasse'''</big> folgende Konstellationen möglich.


- Einstufung als Fahranfänger<br />
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'''Anschrift''' <br />
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Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 
 
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
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'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
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Aktuelle Version vom 26. Februar 2023, 13:51 Uhr

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In der Kfz-Versicherung sind bei der Ersteinstufung in eine Schadenfreiheitsklasse folgende Konstellationen möglich.

- Einstufung als Fahranfänger
- Einstufung nach der Führerscheinregelung


Bei der Einstufung als Fahranfänger erfolgt die Zuteilung der SF-Klasse 0. Dies hat zu Folge, dass in der Kfz-Haftpflichtversicherung der Beitragssatz bei bis zu 240 % liegt, also bis zu 140 % über den Grundbeitrag.

Die Einstufung nach der Führerscheinregelung ist möglich, wenn die Führerscheinprüfung mindestens vor 3 Jahren erfolgreich absolviert wurde. In der Kfz-Haftpflichtversicherung wird je nach Versicherungsgesellschaft die SF-Klasse ½ bzw. bis zu SF-Klasse 3 zugeteilt.


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Anschrift
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Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
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Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
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Brigitte Smieskol
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