Krankenversicherung gesetzliche, Wechsel GKV zur GKV: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 5. November 2021, 08:11 Uhr


Ab 01-01-2021

Der Kassenwechsel ist seit dem 01-01-2021 deutlich vereinfacht worden. Eine Kündigung seitens des Versicherten ist nicht mehr erforderlich! Nach Antragstellung bei defrneuen Kasse übernimmt diese alle Formalitäten. Geändert wurde auch die Mindestvertragsdauer, sie wurde von 18 Monaten auf 12 Monate verkürzt.


Bis 31-12-2020

Sie haben ein Krankenkassenwahlrecht. Besteht der Wunsch, die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, dann kann ein Aufnahmeantrag bei der neuen gesetzlichen Krankenkasse angefordert werden. Die Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse muss spätestens zwei Monate vor dem geplanten Wechseltermin gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben.

📄 Kündigung Muster/Vorlage - ordentliche Kündigung

Im Regelfall wird innerhalb von 14 Tagen die Kündigungsbestätigung durch den alten Krankenversicherer an den Versicherten übersandt. Die Kündigungsbestätigung wird zusammen mit dem Aufnahmeantrag von der neuen gesetzlichen Krankenversicherung benötigt, um eine Mitgliedsbestätigung sowie die Versichertenkarte erstellen zu können.

Die Mindestdauer der Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenkasse beträgt 18 Monate. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur, wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Wird ein Tarif mit Wahlleistungen gewählt, so erhöht sich die Mindestvertragsdauer der Mitgliedschaft auf 36 Monate.

📄Kündigung Muster/Vorlage - Sonderkündigungsrecht

Siehe auch:
Krankenversicherung gesetzliche, Krankenkassenvergleich
Krankenversicherung gesetzliche, Krankenkassenwahlrecht


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